Anträge
23.09.2020
Halteverbot Goltzstraße aufheben
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das zeitlich befristete absolute Halteverbot in der Goltzstraße ab der Einfahrt des dortigen REWE-Marktes bis etwa zur Hausnummer 18 aufzuheben.
Begründung:
Bis zur Einführung der in Höhe der Ausfahrt beginnenden Tempo 30-Zone war dort das Parken erlaubt. Nunmehr ist dort tagsüber (6-20 Uhr) ein absolutes Halteverbot. Dies verführt zu überhöhter Geschwindigkeit. Dort abgeparkte Autos dienen als „natürliche Bremse“ und reduzieren so die Geschwindigkeiten.
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