Steuerformulare in Papierform ausreichend zur Verfügung stellen
Begründung:
Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage XX-293 „Steuerformulare in Papierform für alle (tatsächlich leichter) zugänglich?“ vom 17. Januar 2019 (beantwortet am 27. Februar 2019) geht hervor, dass sich alljährliche Bedarfsmeldung für Steuererklärungsvordrucke bei der Senatsverwaltung für Finanzen zum einen an Erfahrungswerten der Vorjahre orientiere und zum anderen auch entsprechend „gut kalkuliert“ anzumelden sei. Eine Nachorderung nach Verbrauch sei nicht möglich, Nachlieferungen durch das Finanzamt Spandau nur, wenn der Eigenbestand groß genug ist. Dass es in den im Antragstext genannten Bürgerämtern zu anscheinend zu Engpässen kommt lässt die Vermutung über eine zu geringe Bedarfsmeldung zu. Eine Erhöhung kommt damit den Bürgerinnen und Bürgern zugute, die dieses Angebot nutzen wollen.