Rechtssicherheit für Freiherr-vom-Stein-Gymnasium herstellen - Bekenntnis zum Gymnasium bekräftigen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für eine Änderung der „Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung" dahingehend einzusetzen, als dass betreffenden Schulen – wie bspw. dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Spandau - die Möglichkeit eingeräumt wird, nach Bedarf neue grundständige Klassenzüge einzurichten.

Begründung:

Im Zwischenbericht vom 14. September 2020 zur Drucksache 1674/XX lehnt das Bezirksamt die Einrichtung eines weiteren grundständigen Zuges am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium vor allem mit der Begründung ab, dass selbige Einrichtung gegen die im Antrag genannte Rechtsverordnung verstoße. Damit Schulen wie dieses Spandauer Gymnasium aber grundsätzlich die Möglichkeit haben, weitere grundständige Klassenzüge einzurichten, ist es nur folgerichtig, dass sich das Bezirksamt für eine Änderung der Rechtsverordnung, wie im Antragstext beschrieben, einsetzt. Denn dann ist es in erster Instanz der politische Wille, der über die Unterstützung von Schulen im Bezirk Spandau entscheidet. Dieser setzt allerdings wie in diesem besonderen Fall des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zunächst ein Bekenntnis für die Unterstützung dieses Schultyps – des Gymnasiums - voraus.

Herr Frau
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