Weiteren Schaden von Städtepartnerschaften abwenden

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:    
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Vorstandsmitgliedschaft qua Amt (§ 6 Satzung Partnerschaftsverein Spandau) dafür einzusetzen, dass der gegenwärtige Vorsitzende von seinem Amt zurücktritt sowie gemäß § 4 Satzung Partnerschaftsverein Spandau wegen unehrenhafter Handlungen bzw. vereinsschädigendem Verhalten aus dem Verein ausgeschlossen wird. Darüber hinaus ist auf eine außerordentliche Kassenprüfung hinzuwirken.
 

Begründung:

Der Partnerschaftsverein Spandau ist das Aushängeschild für die Spandauer Städtepartnerschaften. Der Vorstand hat diese Aufgabe mit tadellosem Verhalten wahrzunehmen. Die eingeräumten Geldentnahmen des amtierenden Vorsitzenden des Partnerschaftsvereines aus der Kasse der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau sind geeignet, das Ansehen des Vereines erheblich zu schädigen. Der Bezirksbürgermeister ist qua Amt Mitglied des Vorstandes und dafür verantwortlich, entsprechenden Schaden abzuwenden. Damit einhergehend sollten auch die Vereinsfinanzen geprüft werden, um jeglichen Verdacht auf diesbezügliche Unregelmäßigkeiten auszuschließen.
 

Herr Frau
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